Bachlauf unerlaubt verändert: Auflagen für Landwirt

Er hat unerlaubt einen Bachlauf verändert und damit in den Lebensraum gefährdeter Steinkrebse eingegriffen: Wegen vorsätzlicher Gewässerverunreinigung und Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete hat das Amtsgericht Freiburg einen Landwirt aus dem Glottertal schuldig gesprochen. Das Gericht verwarnte den 62-Jährigen nach Angaben eines Sprechers und machte ihm Bewährungsauflagen. Wenn er diese nicht erfüllt, werde das Gericht eine Geldstrafe verhängen. Es handelt sich um eine sogenannte Verwarnung mit Strafvorbehalt - quasi eine Geldstrafe zur Bewährung, erklärte der Sprecher. So müsse der Landwirt nun unter anderem Arbeiten auf seinem Grundstück künftig mit den Behörden absprechen....

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