Bahn muss für Gewässer-Instandhaltung an Verkehrswegekreuzung nicht bezahlen

VG des Saarlandes: Maßnahmen ohne Funktion für den Betrieb der Eisenbahn

|
|

Die Bahn muss für die Kosten der Instandhaltung eines Gewässers im Rahmen der Sanierung einer Kreuzung von Straße und Schiene nicht aufkommen. Die entsprechenden Maßnahmen haben keine Funktion für den Betrieb der Eisenbahn, heißt es in einem Urteil des Verwaltungsgericht des Saarlandes (Aktenzeichen: 5 K 1989/19 ...

Weiterlesen mit

Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -

Themen des Artikels
Kategorie des Artikels
- Anzeige -