Bei der Errichtung eines Gebäudes, dessen Sohlplatte in der Uferböschung des Rheins steht, handelt es sich um eine wesentliche Umgestaltung eines Gewässers im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG). Damit bedürfe ein derartiger Gewässerausbau einer Planfeststellung, heißt es in einem Beschluss des ...
Bau in Böschung des Rheins ist wesentliche Umgestaltung eines Gewässers
OVG NRW: Gewässerausbau erfordert Planfeststellung
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