Ein Entwässerungssystem muss dann vorhanden sein, wenn die nach einem Bebauungsplan zulässigen Anlagen fertig gestellt und nutzbar sind. Die Gemeinde muss im Bebauungsplanverfahren beim Erlass des Satzungsbeschlusses davon ausgehen können, dass das für das Baugebiet notwendige Entwässerungssystem zu dem Zeitpunkt ...
Bauplanung: Entwässerung muss vorhanden sein, wenn die geplanten Anlagen fertig sind
VGH Mannheim: System muss tatsächlich funktionsfähig sein
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