Bauprojekte sollen im Einklang mit Hochwasserschutz stehen

Wassergesetz Schleswig-Holstein

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In Schleswig-Holstein soll die bauliche Entwicklung in den Risikogebieten künftig im Einklang mit dem Hochwasser- und dem Küstenschutz stehen. Deshalb muss bei Bauvorhaben in Hochwasser-Risikogebieten an Flüssen in Zukunft die untere Wasserbehörde förmlich ihr Einvernehmen erteilen. Dies zählt zu den Änderungen ...

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