Die Kommunen dürfen den Wasserverbrauch mit elektronischen Funk-Wasserzählern ermitteln. Ihr Einsatz und Betrieb sind mit der Bayerischen Verfassung vereinbar, entschied der Bayerische Verfassungsgerichtshof. Mit seiner Entscheidung hat der Verfassungsgerichtshof den Antrag eines gemeinnützigen Vereins auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit von Vorschriften der Gemeindeordnung zum Einsatz und Betrieb elektronischer Wasserzähler abgewiesen. Die Regelungen verletzten insbesondere nicht die Grundrechte auf Unverletzlichkeit der Wohnung, auf informationelle Selbstbestimmung und auf körperliche Unversehrtheit betroffener Wohnungsinhaber und seien darüber hinaus von Vorteil für die Trinkwasserhygiene....
Bayerischer Verfassungsgerichtshof erklärt Einsatz von Funk-Wasserzählern für zulässig
Funk-Wasserzähler dienen auch dem Schutz der Trinkwasserhygiene
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