Eine gewillkürte Prozessstandschaft ist im verwaltungsgerichtlichen Normenkontrollverfahren unzulässig. So lautet der Leitsatz zu einem Urteil, mit dem der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) am 12. Juli 2022 einen Antrag gegen eine Wasserschutzgebietsverordnung abgelehnt hat. Dem Urteil zufolge trägt der Antragsteller die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar, die Revision wird nicht zugelassen....
Bayerischer VGH lehnt Antrag gegen eine Wasserschutzgebietsverordnung ab
Gewillkürte Prozessstandschaft im Normenkontrollverfahren unzulässig
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