Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat saisonale Beschränkungen des Befahrens der Isar mit Wasserfahrzeugen als rechtmäßig bestätigt. Normenkontrollanträge gegen die Verordnung zur Regelung des Gemeingebrauchs auf der Isar im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen (IsarVO) hat der BayVGH mit zwei jetzt veröffentlichten Urteilen u.a. mit Verweis auf den Schutz der Fischfauna abgelehnt.
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