Die Regeln für die roten Gebiete in Bayern sind zulässig. Mit Beschluss vom 31. Januar 2022 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) die Verordnung über besondere Anforderungen an die Düngung und Erleichterungen bei der Düngung (Ausführungsverordnung Düngeverordnung – AVDüV) vorläufig als ...
BayVGH bestätigt im Eilverfahren Düngeregeln für die roten Gebiete
Eilantrag gegen Ausführungsverordnung Düngeverordnung abgelehnt
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