Der Grundstückseigentümer ist verpflichtet, Schmutzwasser und Niederschlagswasser über die Grundstücksentwässerungsanlage ordnungsgemäß in die gemeindliche Entwässerungsanlage abzuleiten. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) in einem Beschluss bestätigt. Auf eine mögliche Verursachung eines Fehlanschlusses durch andere komme es nicht an.
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