Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat den Freistaat Bayern verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zur Sanierung der beim Bau des Kramertunnels bei Garmisch-Partenkirchen durch Wasserzutritte entstandenen Umweltschäden zu ergreifen. Die Schäden seien im Rahmen der Arbeiten bei der Grundwasserentnahme entstanden, heißt es in dem Urteil des BayVGH....
BayVGH: Schäden durch Wasserzutritte bei Tunnelbau müssen saniert werden
Umweltschäden durch Grundwasserentnahme entstanden
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