Die Festlegung in einer Umlagesatzung, dass der Grundstückseigentümer im Zeitpunkt der Entstehung der Umlage von Verbandsbeiträgen „mit Beginn des Kalenderjahres" Umlageschuldner ist, verletzt den Eigentümer nicht in seinen Rechten. Das geht aus einem unanfechtbaren Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ...
Beginn einer Umlageschuld „mit Beginn des Kalenderjahres“ ist rechtens
OVG Berlin-Brandenburg: Fiktion des Entstehungszeitpunkts löst Dilemma
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