Behörden haben einen Ermessensspielraum bei der Erhebung von Beiträgen, den sie bei der Erhebung von Beiträgen ausnutzen können. Dies geht aus einem Urteil des Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) hervor (Aktenzeichen: 5 K 2522/17 vom 24.5.2019). Streitthema war in diesem Fall ein amtlicher Abgabenbescheid über ...
Behörde kann ihren Ermessensspielraum bei Erhebung von Beiträgen ausnutzen
Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder)
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