Eine Wasserrechtsbehörde muss ihre Entscheidung nicht danach ausrichten, dass mit einer beantragten Gewässerbenutzung in jedem Fall auch ein angemessener Gewinn erzielt werden kann. Wichtiger sind die Schutzbestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes, die festlegt, dass eine Gewässerbewirtschaftung nicht zu einer ...
Behörde muss Gewinnerzielungsabsicht bei Gewässerbenutzung nicht beachten
VG Ansbach: Urteil zu einer Betriebserlaubnis für ein Wasserkraftwerk
Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle
Artikel zugreifen.
- Anzeige -