Der Anschluss eines Grundstücks an die zentrale Schmutzwasserkanalisation ist zu bevorzugen, wenn die Alternative dazu die Erschließungssituation komplizieren würde. Das geht aus einem unanfechtbaren Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Niedersachsen hervor (Aktenzeichen: 13 LA 40/19 vom 18.03.2020). Mit dem ...
Bei Anschluss an Kanalisation ist zu komplizierte Trassenführung zu vermeiden
Eigentümer muss Verlegung einer Leitung auf seinem Grundstück dulden
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