Bei der Bestimmung der Art und Weise der Niederschlagswasserbeseitigung sind auch die in den vergangenen Jahren verstärkt auftretenden Starkregenereignisse zu berücksichtigen. Grundsätzlich steht den Gemeinden bei der Bestimmung der Art und Weise der Niederschlagswasserbeseitigung ein weit reichendes, nur ...
Bei Auflagen für Regenwasserbeseitigung kann Starkregen berücksichtigt werden
VG Münster spricht Kommunen weit reichendes Ermessen zu
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