Bei der Beförderung von Klärschlamm zur kommunalen Kläranlage gilt das Wasserrecht

VGH Baden-Württemberg: Saug- und Pumpfahrzeug ist Abwasseranlage

|
|

Bei der Beförderung von Klärschlamm eines Pharma-Unternehmen zur kommunalen Kläranlage gilt das Wasserrecht und nicht das Abfallrecht. Diese Feststellung hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in einem aktuell veröffentlichten Urteil getroffen (Aktenzeichen: 10 S 2566/19 vom 20.4.2021). Das beim ...

Weiterlesen mit

Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihres Benutzernamens und Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -

Themen des Artikels
Kategorie des Artikels
- Anzeige -