Bei der Beförderung von Klärschlamm eines Pharma-Unternehmen zur kommunalen Kläranlage gilt das Wasserrecht und nicht das Abfallrecht. Diese Feststellung hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in einem aktuell veröffentlichten Urteil getroffen (Aktenzeichen: 10 S 2566/19 vom 20.4.2021). Das beim ...
Bei der Beförderung von Klärschlamm zur kommunalen Kläranlage gilt das Wasserrecht
VGH Baden-Württemberg: Saug- und Pumpfahrzeug ist Abwasseranlage
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