Ein Wasserversorger darf die Wasserlieferung grundsätzlich einstellen, wenn Zahlungen des Kunden dauerhaft ausbleiben. Allerdings muss er hierbei Fristen einhalten und sein Vorhaben muss rechtzeitig angekündigt werden. Dies geht aus einem aktuellen Beschluss des Verwaltungsgerichts Ansbach hervor (Aktenzeichen: AN 1 ...
Bei Einstellung von Wasserlieferung muss Zweiwochen-Frist eingehalten werden
Abstellen des Wassers auch bei geringen Rückständen möglich
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