Bei Erneuerungen von Kanalanschlüssen hat die Gemeinde Einschätzungsspielräume

Urteil des VG Neustadt zum Anschluss- und Benutzungszwang

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Eine Gemeinde hat bei der Frage, ob eine Grundstücksanschlussleitung erneuerungsbedürftig ist, einen Einschätzungsspielraum. So entschied das Verwaltungsgericht Neustadt a.d. Weinstraße in einem aktuell veröffentlichtem Urteil (Az.: 4 K 883/16.NW vom 09.02.2017). Im verhandelten Rechtsstreit wollte eine ...

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