Ein Grundstückseigentümer muss nicht für die beim Austausch eines Wasserzählers entstehenden Kosten aufkommen, wenn die Wasserversorgungs-Satzung der Kommune Fehler enthält. So entschied das Verwaltungsgericht Potsdam in einem aktuellen Fall (Aktenzeichen: 8 K 884/15 vom 24.10.2019). Der Kläger war nicht bereit, ...
Bei fehlerhafter Wasserversorgungs-Satzung hat Gemeinde keine Ermächtigungsgrundlage
Urteil des VG Potsdam zum Streit um Kosten beim Tausch von Wasserzähler
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