Bei Prüfung eines Gebührensatzes zählt, dass er im Ergebnis nicht überhöht ist

VGH Hessen: Korrektur einzelner Kostenpositionen möglich

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Bei der Überprüfung, ob Beitrags- oder Gebührensätze in Bezug auf die Einhaltung des Kostenüberschreitungsverbots rechtmäßig sind, ist allein entscheidend, ob sich der Beitrags- oder Gebührensatz im Ergebnis als nicht überhöht erweist. Dies kann eine Kommune durch eine Korrektur einzelner Kostenpositionen in ...

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