Bei wasserrechtlicher Erlaubnis sind auch Interessen von Dritten zu berücksichtigen

OVG NRW zur Frage der Rücksichtnahme bei Gewässerbenutzung

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Bei der Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis sind neben öffentlichen Belangen auch individuelle Interessen von Dritten zu berücksichtigen, die von der Gewässerbenutzung nachteilig betroffen sind. Diese Feststellung hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in einem Urteil getroffen, mit dem es eine ...

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