Wenn eine Abwassersatzung gegen höherrangiges Recht verstößt, wird sie unwirksam. Bescheide, die auf Grundlage dieser Satzung erlassen werden, haben dann auch keine Wirksamkeit mehr. Dies geht aus einem Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts hervor (Aktenzeichen: 4 B 245/17 vom 23.10.2018). Im ...
Beim Verstoß gegen höherrangiges Recht wird Abwassersatzung unwirksam
Grundstücksbesitzerin klagt gegen Forderungen von über 92.000 Euro
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