Wenn ein Wasser- und Abwasserzweckverband ein Anschluss- und Benutzungsrecht für die Entsorgung von Abwasser widerruft, muss er den Grundstückseigentümern eine angemessene Übergangsfrist gewähren. Dies ist einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (Az.: OVG 9 S 1.17 vom 23.03.2017) zu ...
Beim Widerruf von Benutzungsrechten muss eine Übergangsfrist eingehalten werden
Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg zur Entsorgung von Abwasser
Ähnliche Artikel
© 2017 EUWID Europäischer Wirtschaftsdienst GmbH | Alle Rechte vorbehalten.
Hinweis zum Urheberrecht Die einzelnen von EUWID veröffentlichten Artikel, Tabellen und sonstigen Inhalte sind urheberrechtlich geschützt und ausschließlich zum eigenen Gebrauch des Kunden und seiner Mitarbeiter bestimmt. Sofern keine weitergehende Lizenzvereinbarung besteht, darf lediglich ein Ausdruck erstellt werden, der in Form eines betriebsinternen Umlaufs an einem einzelnen, mit dem Kunden vereinbarten Standort weitergegeben wird. Das digitale Verbreiten von EUWID-Inhalten, insbesondere per Intranet oder per E-Mail, betriebsintern, konzernweit oder außerhalb des Unternehmens ist nicht erlaubt und stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar. Mehr lesen Sie in unseren FAQ.