Beim Widerruf von Benutzungsrechten muss eine Übergangsfrist eingehalten werden

Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg zur Entsorgung von Abwasser

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Wenn ein Wasser- und Abwasserzweckverband ein Anschluss- und Benutzungsrecht für die Entsorgung von Abwasser widerruft, muss er den Grundstückseigentümern eine angemessene Übergangsfrist gewähren. Dies ist einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (Az.: OVG 9 S 1.17 vom 23.03.2017) zu ...

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