Beiträge werden nicht doppelt erhoben, wenn Altbescheid aufgehoben wurde

Urteil des Verwaltungsgerichts Greifswald zur Heranziehung von Beiträgen

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Es liegt keine Doppelerhebung von Beiträgen hervor, wenn ein Altbescheid aufgehoben und ein neuer Bescheid erlassen wird. Das geht aus einem Urteil des Verwatungsgerichts Greifswald hervor (Aktenzeichen: 3 A 1857/18 HGW vom 9.10.2019). Im vorliegenden Fall streiten sich die Beteiligten um die Heranziehung zu einem ...

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