Es liegt keine Doppelerhebung von Beiträgen hervor, wenn ein Altbescheid aufgehoben und ein neuer Bescheid erlassen wird. Das geht aus einem Urteil des Verwatungsgerichts Greifswald hervor (Aktenzeichen: 3 A 1857/18 HGW vom 9.10.2019). Im vorliegenden Fall streiten sich die Beteiligten um die Heranziehung zu einem ...
Beiträge werden nicht doppelt erhoben, wenn Altbescheid aufgehoben wurde
Urteil des Verwaltungsgerichts Greifswald zur Heranziehung von Beiträgen
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