Beitragsbescheid wird durch korrigierenden Änderungsbescheid nicht gegenstandslos

Abgabengläubiger kann Gesamtschuldner nach weitem Ermessen auswählen

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Ein Wasserversorgungs-Beitragsbescheid, der gegen den abgabenrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz verstößt und deshalb rechtswidrig ist, wird durch einen Änderungsbescheid, der diesen Mangel korrigiert, weder aufgehoben noch gegenstandslos, sondern lediglich inhaltlich bestimmt gefasst. Ein nur flurstücksbezogener ...

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