Der Beitritt einer Gemeinde zum Gebiet eines Wasser- und Abwasserverbands führt nicht dazu, dass beitragsrechtlich von der Herstellung einer neuen Anlage auszugehen wäre, die mit der bisherigen Trinkwasserversorgungsanlage nicht mehr gleichzusetzen wäre. Diese Feststellung hat das Verwaltungsgerichts Frankfurt ...
Beitritt einer Gemeinde zu Wasser- und Abwasserverband schafft keine neue Anlage
VG Frankfurt (Oder) hebt Wasserversorgungsbeiträge auf
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