Ein bewohntes Grundstück ist mit einem Sachmangel im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) behaftet, wenn es von Grundwasser durchströmt wird, das mit Giftstoffen belastet ist. Mit dieser Begründung hat der Bundesgerichtshof ein Urteil des Kammergerichts Berlin aufgehoben, das den Fall nun erneut verhandeln ...
Belastung des Grundwassers stellt Sachmangel eines Grundstücks dar
BGH: Zurückhalten der Informationen ist „arglistiges Verschweigen“
Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihres Benutzernamens und Passworts auf alle
Artikel zugreifen.
- Anzeige -