Eine Teilbefreiung vom Benutzungszwang der öffentlichen Wasserversorgung ist nicht möglich, wenn auf einem Grundstück überhaupt kein Wasser mehr vom öffentlichen Versorger bezogen werden soll. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen hervor (Az.: 3 K 3176/13 vom 21.4.2016), das sich ...
Benutzungszwang der Wasserversorgung für landwirtschaftlichen Betrieb bindend
Verwaltungsgericht Sigmaringen zur Befreiung vom Benutzungszwang
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