Bergbaukonzern RAG soll illegal Grubenwasser in die Ruhr geleitet haben

Staatsanwaltschaft Essen nimmt Ermittlungen auf

Im Zusammenhang mit der Einleitung von Grubenwasser aus dem früheren Steinkohlebergbau in die Ruhr ermittelt die Staatsanwaltschaft Essen gegen Verantwortliche des Bergbaukonzerns RAG. Es gehe um den Tatvorwurf der Gewässerverunreinigung, sagte eine Behördensprecherin auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Das laufende Verfahren beruhe auf einer Strafanzeige des Landesverbandes Bergbaubetroffener NRW (LVBB). „Die Ermittlungen dauern an, zu Einzelheiten möchten wir derzeit keine Stellungnahme abgeben“, hieß es weiter.

Der Landesverband Bergbaubetroffener NRW (LVBB) hatte am Montag berichtet, Anzeige gegen die RAG erstattet zu haben. Der Verein wirft der früheren Zechenbetreiberin vor, gegen eine Nebenbestimmung der Einleitgenehmigung am Standort Heinrich in Essen-Überruhr verstoßen zu haben. Diese Bestimmung untersage es der RAG, bei zu geringen Wasserdurchflussmengen Grubenwasser in den Trinkwasserfluss einzuleiten. Die RAG soll dies laut LVBB aber an insgesamt etwa 115 Tagen in den Jahren 2018 bis 2020 unternommen haben. Das Unternehmen habe damit eine Gefährdung der Trinkwasserversorgung in Kauf genommen, so der LBVV. Die RAG wollte sich unter Verweis auf das laufende Verfahren nicht zu den Vorwürfen und den Ermittlungen äußern.

Laut LBVV scheint es so zu sein, dass RAG überhaupt keine technischen Möglichkeiten habe, die Nebenbestimmung längerfristig einzuhalten. Der einzige Ausweg bestünde in einer Reinigung des Grubenwassers vor der Einleitung. Die RAG müsse unmittelbar mit dem Bau einer Reinigungsanlage beginnen, damit der unhaltbare Zustand möglichst bald beendet werden könne. Die Bergbehörde dürfe nicht nur Vorhaben genehmigen, sie muss die Einhaltung der damit verbundenen Einschränkungen auch kontrollieren.

Wie der LVBB weiter berichtete, hat er darüber hinaus im gleichen Zusammenhang Strafanzeige gegen die Bezirksregierung Arnsberg wegen des Verdachts auf Begünstigung im Amt gestellt.

Bezirksregierung: Keine Gefahr
für Trinkwasserversorgung

Die Bezirksregierung Arnsberg reagierte auf Anfrage mit einer Stellungnahme. „Es hat zu keinem Zeitpunkt eine Gefährdung der Trinkwasserversorgung durch die Einleitung von Grubenwasser am Standort Heinrich in die Ruhr bestanden“, teilte die Behörde mit. Die Behauptungen des LVBB widersprächen den langjährigen Erfahrungen, die unter anderem jährlich im Ruhrgütebericht dargelegt würden.

Die Behörde verwies auf ein vom NRW-Umweltministerium herausgegebenes Hintergrundpapier. Demnach seien am Standort Heinrich keine durch die Grubenwassereinleitung hervorgerufenen, relevanten Stoffkonzentrationserhöhungen gemessen worden.

Beim Grubenwasser handelt es sich um oft mit Salzen und Chemikalien belastetes Sickerwasser aus tiefen Gesteinsschichten, das sich nach dem Ende des Steinkohlebergbaus in den nicht verfüllten Hohlräumen der Bergwerke ansammelt. Damit es beim Anstieg nicht in die Nähe der Trinkwasserschichten gelangt, muss es dauerhaft abgepumpt werden. (dpa/EUWID)...

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