Bergwerk Saar: Klage der Gemeinde Nalbach gegen Grubenwasseranstieg unzulässig

Bundesverwaltungsgericht ändert Urteile der Vorinstanzen

Die Klage der Gemeinde Nalbach gegen die Zulassung des bergrechtlichen Sonderbetriebsplans der beigeladenen RAG zum Anstieg des Grubenwassers im Bergwerk Saar, Betriebsbereich Duhamel, bis zum Niveau der 14. Sohle (etwa -400 m NHN) ist unzulässig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig jetzt entschieden....

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