Bescheid durch Stadt ist rechtswidrig, wenn Stadtwerke Wasserversorger sind

VG Gießen äußert sich auch zur korrekten Erfassung der Wassermenge

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Wie wichtig die korrekte Angabe des Absenders bei Bescheiden über die Wasser- und Abwassergebühren ist, unterstreicht eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gießen. Ein von der Stadtverwaltung ergangener Widerspruchsbescheid ist rechtswidrig, wenn die Aufgabe der Wasserversorgung und der Abwasserentsorgung dem ...

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