Wie wichtig die korrekte Angabe des Absenders bei Bescheiden über die Wasser- und Abwassergebühren ist, unterstreicht eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gießen. Ein von der Stadtverwaltung ergangener Widerspruchsbescheid ist rechtswidrig, wenn die Aufgabe der Wasserversorgung und der Abwasserentsorgung dem ...
Bescheid durch Stadt ist rechtswidrig, wenn Stadtwerke Wasserversorger sind
VG Gießen äußert sich auch zur korrekten Erfassung der Wassermenge
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