Ein Kostenersatzbescheid nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) muss den Ersatzbetrag nach den erbrachten Arbeiten, dem eingesetzten Material und weiteren Aufwendungen aufgliedern. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Potsdam hervor (Az.: 8 K 264/14 vom 12.02.2016), mit dem der Bescheid eines Wasser- und ...
Bescheid nach dem KAG muss einzelne Kostenpositionen beinhalten
AVG Potsdam hebt Bescheid nach Stilllegung eines Hausanschlusses auf
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