Ein Kostenerstattungsbescheid ist rechtswidrig, wenn er gegen das Verbot der doppelten Inanspruchnahme verstößt. Die Aufwendungen für die Herstellung von Grundstücksanschlüssen dürfen nicht gefordert werden, wenn sie bereits mit einem Beitrag verlangt wurden, heißt es in einem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts.
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