Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat in der Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen die Länder NRW und Niedersachsen wegen zu hoher Nährstoffbelastung in Gewässern im Ems-Gebiet als örtlich zuständiges Gericht das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg bestimmt.
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