Beschluss des OVG Lüneburg zur Duldung von Wasserleitungen auf Privatgrundstücken

Wasserversorger hat Planungs- und Gestaltungsspielraum“

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Ein Grundstückseigentümer muss den Bau einer Wasserleitung auf seinem Grundstück dulden, wenn er genau darüber aufgeklärt wird, welchen Umfang die Verlegung hat, wo sie verläuft und wer angeschlossen werden soll. So entschied das Oberverwaltungsgericht Lüneburg in einem aktuellen Fall (Az.: 13 LA 188/15 vom ...

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