Ein Grundstück ist grundsätzlich erst dann von einer leitungsgebundenen öffentlichen Einrichtung bevorteilt, wenn der aus der Anschlussmöglichkeit resultierende Vorteil in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht auf Dauer sicher geboten wird. Dies betonte das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt in einem ...
Beschluss des OVG Sachsen-Anhalt zu Abwasser-Anschlusskosten
Kanal muss rechtlich und tatsächlich gesichert sein
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