Ob ein Grundstück tatsächlich an die zentrale Niederschlagswasserbeseitigungsanlage angeschlossen ist oder ob Niederschlagswasser (aktuell/teilweise) auf dem Grundstück verwertet wird oder versickert, ist für die Begründung des beitragsrechtlichen Vorteils und die Entstehung der sachlichen Beitragspflicht (§ 9 ...
Sachliche Beitragspflicht für Grundstücke im Innenbereich entsteht mit Anschlussmöglichkeit
Beschluss des OVG MV zu Anschlussbeitrag für Niederschlagswasser
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