Läuft Regenwasser über eine schräge Abfahrt in eine im Keller gelegene Garage und von dort aus in angrenzende Räume, so handelt es sich nicht um eine Überschwemmung im Sinne der Elementarschadenversicherung. Diese Feststellung hat das Oberlandesgericht Oldenburg in einem Beschluss getroffen (Az.: 5 U 160/11 vom ...
Beschluss zur Definition einer Überschwemmung
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