Beseitigung eines Wehrs ist keine Maßnahme des Gewässerausbaus

OVG Sachsen: Keine genehmigungspflichtige Maßnahme

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Die Beseitigung eines Wehrs ist keine planfeststellungs- und genehmigungspflichtige Maßnahme des Gewässerausbaus. Das geht aus einem Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts in Bautzen hervor (Aktenzeichen: 4 B 93/17 vom 18.01.2018), mit dem das OVG das der Betreibergesellschaft einer Wasserkraftanlage ...

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