Die Aufgabe der Gemeinde, die Grundstücksanschlüsse zu unterhalten, schließt auch die Beseitigung von Wasserrohrbrüchen mit ein. Diese Feststellung hat das Verwaltungsgericht Würzburg in einem Gerichtsbescheid getroffen, mit dem es die Klage eines Grundstückseigentümers gegen einen Gebührenbescheid abgewiesen ...
Beseitigung von Wasserrohrbrüchen zählt zu Aufgaben der Gemeinde
VG Würzburg: Schuldner ist der jeweilige Grundstückseigentümer
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