Bestandskräftige Altanschließerbescheide müssen nicht aufgehoben werden

OVG: Bescheide im Zeitpunkt ihres Erlasses nicht offensichtlich rechtswidrig

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Wenn das Bundesverfassungsgericht eine verfassungskonforme Auslegung eines Gesetzes vorgibt, bleiben bestandskräftige Anschlussbeitragsbescheide davon grundsätzlich unberührt. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in zwei Urteilen entschieden. Den Urteilen zufolge sind der Märkische Abwasser- und ...

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