Ob eine Grundgebühr für die Niederschlagswasserbeseitigung verlangt werden kann, hängt nicht davon ab, ob von einem Grundstück tatsächlich Niederschlagswasser in die öffentliche Kanalisation abgeleitet wird. Dies ist nur für die zusätzliche Arbeitsgebühr von Bedeutung, heißt es in einem Urteil des ...
Betriebsbereite Anschlussleitung rechtfertigt Grundgebühr für Niederschlagswasser
VG Düsseldorf: Tatsächliche Ableitung nicht ausschlaggebend
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