Betriebsplan mit Gewässerbenutzung nur mit wasserrechtlicher Erlaubnis zulässig

OVG Saarlouis bestätigt mit Berufungsurteil Entscheidung der Vorinstanz

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Ein Betriebsplan kann für ein Vorhaben, das mit einer Gewässerbenutzung einhergeht, nicht zugelassen werden, wenn nicht zuvor oder zumindest gleichzeitig die für die Gewässerbenutzung erforderliche wasserrechtliche Erlaubnis erteilt worden ist oder erteilt wird. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) des ...

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