BFH: Ermäßigter Steuersatz gilt auch, wenn Anschluss nicht vom Versorger verlegt wird

Bundesfinanzhof bestätigt Umsatzsteuer von sieben Prozent

|
|

Das Legen eines Hauswasseranschlusses ist auch dann als „Lieferung von Wasser" im Sinne des Umsatzsteuergesetzes (UStG) anzusehen, wenn die Leistung nicht von dem Wasserversorgungsunternehmen erbracht wird, welches das Wasser liefert. Die Leistung unterliegt damit dem ermäßigten Steuersatz von sieben Prozent, ...

Weiterlesen mit

Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -

Themen des Artikels
Kategorie des Artikels
- Anzeige -