BFH: Keine Steuervergünstigung bei Baukostenzuschuss für Wasserleitung

Ausbau des Versorgungsnetzes kommt allen Nutzern zugute

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Grundstückseigentümer können bei der Neuverlegung einer öffentlichen Mischwasserleitung als Teil des öffentlichen Sammelnetzes nicht die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen in Anspruch zu nehmen. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit einem Urteil zum Einkommensteuergesetz (EStG) entschieden ...

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