BFH: Wasserverband darf Rückstellungen für Kostenüberdeckungen bilden

Bundesfinanzhof hebt Urteil des Sächsischen Finanzgerichts auf

|
|

Ein kommunaler Wasser- und Abwasserzweckverband darf Rückstellungen für Kostenüberdeckungen bilden. Das geht aus einem aktuell veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs hervor (Az.: I R 62/11 vom 6.2.2013). Konkret ging es um die Frage, ob für Kostenüberdeckungen, die im Rahmen der öffentlichen ...

Weiterlesen mit

Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -

Kategorie des Artikels
- Anzeige -