Wird ein Wasserversorgungsbetrieb mit der Absicht, Gewinne zu erzielen, betrieben, kann das Finanzamt einen Gewerbesteuermessbetrag festsetzen. Das geht aus einem im November veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) hervor (Az.: I B 9/12 vom 08.08.2012). Der Kläger, ein Wasser- und Bodenverband nach dem ...
BFH: Wasserversorger, die Gewinne erzielen, müssen Gewerbesteuer bezahlen
„Gewinnerzielungsabsicht nicht nach rechtlichen Vorgaben zu beurteilen“
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