BGH: Auch bei Minderheitsbeteiligung können Stadtwerke als Marke eingetragen werden

Marke „Stadtwerke Bremen“ ist nicht von vornherein Schutz zu versagen

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Grundlegende Aussagen zu dem Begriff „Stadwerke" hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einer Entscheidung getroffen, die sich mit den Stadtwerken Bremen beschäftigt. Der Eintragung der Marke „Stadtwerke Bremen" stehe nicht entgegen, dass die Stadt Bremen nur eine mittelbare Minderheitsbeteiligung am Markeninhaber ...

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