Die Stadt Baden-Baden haftet für den Einsatz von Grundwasser schädigendem Löschschaum durch die Baden-Badener Feuerwehr. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil festgestellt (III ZR 54/17 vom 14.06.2018), das den Haftungsmaßstab klärt, der bei einem Feuerwehreinsatz gilt. Der BGH hat damit die ...
BGH: Baden-Baden haftet für Einsatz von Grundwasser schädigendem Löschschaum
Bundesgerichtshof klärt Haftungsanspruch bei Feuerwehreinsatz
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